Wassergesetz
Energiegesetz
Gesetz über die Energieeffizienz
Datenschutzgesetz
Messgesetz
Gesetz über das öffentliche Auftragswesen
Eigentumsgesetz
Raumordnungsgesetz
Arbeitsgesetzbuch
Verordnung Nr. 4 über die Bedingungen und das Verfahren für den Anschluss von Verbrauchern sowie für die Nutzung der Wasserversorgungs- und Abwassersysteme
Verordnung Nr. 6 über Emissionsgrenzwerte für den zulässigen Gehalt an schädlichen und gefährlichen Stoffen in Abwässern, die in Gewässer eingeleitet werden
Verordnung Nr. 7 über die Bedingungen und das Verfahren für die Einleitung von Produktionsabwässern in die Kanalisationssysteme von Ortschaften
Verordnung Nr. 9 über die Qualität von Wasser für Trink- und Haushaltszwecke
Verordnung Nr. 4 über die Planung, den Bau und den Betrieb von Wasser- und Abwasserinstallationen in Gebäuden
Allgemeine Bedingungen für die Erbringung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdienstleistungen für Verbraucher durch den Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetreiber „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ EAD – Stadt Burgas, verabschiedet mit Beschluss Nr. OU-09 vom 11.08.2014 der DKEVR, veröffentlicht in der Zeitung „Novinar“ am 21.08.2014 und in der Zeitung „Kompas“ am 29.08.2014 veröffentlicht, in Kraft getreten am 29.09.2014