08.10.2019
Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 4
Im Zusammenhang mit der Änderung und Ergänzung der Verordnung Nr. 4 vom 14. September 2004 über die Bedingungen und das Verfahren für den Anschluss von Verbrauchern sowie für die Nutzung der Wasserversorgungs- und Abwassersysteme, erlassen vom Minister für regionale Entwicklung und Stadtentwicklung (Geändert – Staatsblatt Nr. 70 von 2019, in Kraft seit dem 04.10.2019) Wir teilen Ihnen mit, dass sich die Anforderungen an die Abonnenten für den Anschluss an die Wasserversorgungs- und Abwassernetze ändern.