01.04.2020
Mitteilung
Angesichts des Ausnahmezustands im Land rufen wir die Verbraucher von Wasser- und Abwasserdienstleistungen dazu auf, ihre monatlichen Zahlungen weiterhin zu leisten.
Eine Aussetzung der Zahlungen führt zu einer Verschuldung, wodurch die Verbraucher in Zukunft nicht nur eine, sondern mehrere Rechnungen begleichen müssen. Es ist zu beachten, dass nach Aufhebung des Ausnahmezustands die nicht fristgerechte Begleichung der Rechnungen zur Unterbrechung der Wasserversorgung und zur gerichtlichen Geltendmachung der Forderungen führen wird.