Vereinbarung über eine Ratenzahlung
Auf der Grundlage der festgelegten internen Arbeitsordnung der „Wasserversorgung und Kanalisation EAD“ – Burgas und in Verbindung mit Art. 40 Abs. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdienstleistungen für Verbraucher durch den Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetreiber der Stadt Burgas
, wird den Kunden des Betreibers die Möglichkeit eingeräumt, ihre überfälligen Verbindlichkeiten durch Unterzeichnung einer Vereinbarung über eine Ratenzahlung unter den folgenden Bedingungen zu begleichen:
- eine Anzahlung in Höhe von 30 % des ausstehenden Betrags;
oder -
eine Anzahlung in Höhe von 50 % des ausstehenden Betrags, falls die Wasserversorgung des Objekts gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingestellt wurde;
Der Restbetrag der Verbindlichkeit ist in gleichen Raten innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung der Vereinbarung zu begleichen.
Weitere Informationen:
Bei Nichteinhaltung der im Vergleich vereinbarten Verpflichtungen ist der Abschluss eines neuen Vergleichs nicht zulässig, und die Wasserversorgung wird ohne weitere Vorwarnung unterbrochen; die vor Abschluss des Vergleichs eingeleiteten gerichtlichen Schritte werden fortgesetzt.
Die laufenden monatlichen Rechnungen, die nach Abschluss der Vereinbarung entstanden sind, sind nicht Gegenstand der Vereinbarung und können nicht in Raten bezahlt werden.
Gemäß Art. 41 Abs. 1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt die Wiederaufnahme der Wasserversorgung innerhalb von drei Werktagen nach Abschluss der Vereinbarung über die Ratenzahlung und nach Entrichtung der festgesetzten Anschlussgebühr.