ViK Burgas „Водоснабдяване и Канализация" ЕАД Бургас
Национален телефон за справки и сигнали:
☎ 0700 17 177

Informationen gemäß § 12 Abs. 4 des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Sozialversicherung

INFORMATIONEN ZUR MELDUNG VON VERSTÖSSEN BEI „WASSERVERSORGUNG UND ABWASSERENTSORGUNG“ EAD GEMÄSS DEM GESETZ ZUM SCHUTZ VON PERSONEN, DIE MELDUNGEN EINREICHEN ODER INFORMATIONEN ÜBER

VERSTÖSSE ÖFFENTLICH MACHEN/ZZLPSPOIN/

Personen, die berechtigt sind, Meldungen einzureichen:

Hinweise auf Verstöße gegen bulgarisches Recht und das Recht der Europäischen Union gemäß dem Gesetz zum Schutz von Personen, die Hinweise geben oder Informationen über Verstöße öffentlich bekannt machen (ZZLPSPOIN), können bei „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ EAD (ViK EAD) eingereicht werden; dies gilt für Personen, die über Informationen verfügen, die sie im Rahmen oder anlässlich der Erfüllung ihrer Arbeits- oder Dienstpflichten oder in einem anderen beruflichen Kontext erhalten haben und/oder von denen sie Kenntnis erlangt haben.

Bereiche für die Einreichung von Hinweisen:

Verstöße gegen die bulgarische Gesetzgebung oder gegen die im Anhang des ZZLPSPOIN genannten Rechtsakte der Europäischen Union in den Bereichen:
* Öffentliches Auftragswesen;
* Umweltschutz;
* Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten;
* Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen;
* Verstöße, die die finanziellen Interessen der Europäischen Union beeinträchtigen;
* Arbeitsrecht.

Bedingungen und Verfahren für die Einreichung einer Meldung

Das Unternehmen bietet die Möglichkeit, Meldungen schriftlich oder mündlich auf folgende Weise an den für die Entgegennahme und Registrierung von Meldungen zuständigen Mitarbeiter zu richten:

  1. schriftlich:
    • in Papierform – an folgende Adresse: Burgas, Stadtteil „Pobeda“, Straße „General Vladimir Vazov“ Nr. 3, in einem versiegelten, undurchsichtigen Umschlag, auf dem der Vermerk „Meldung gemäß ZZLPSPOIN“ angebracht ist;
  2. per E-Mail – an die Adresse: signal@vik-burgas.com
  3. mündlich:
    • unter der Telefonnummer 056/ 871 525;
    • im Rahmen eines persönlichen Treffens – zu einem zwischen den Parteien vereinbarten geeigneten Zeitpunkt über die oben genannten Kanäle.

Zur Registrierung einer Meldung wird das Musterformular zur Registrierung einer Meldung, das von der nationalen Stelle für externe Meldungen genehmigt wurde und auf den Webseiten von ViK EAD sowie der Kommission für den Schutz personenbezogener Daten (KZLD) verfügbar ist und mindestens folgende Informationen enthält:

  1. den vollständigen Namen, die Anschrift und die Telefonnummer des Hinweisgebers sowie gegebenenfalls seine E-Mail-Adresse;
  2. die Namen der Person, gegen die die Meldung gerichtet ist, und deren Arbeitsort, sofern die Meldung gegen bestimmte Personen gerichtet ist und diese bekannt sind;
  3. konkrete Angaben zum Verstoß oder zur tatsächlichen Gefahr, dass ein solcher begangen wird, Ort und Zeitraum der Begehung des Verstoßes, sofern ein solcher begangen wurde, Beschreibung der Tat oder der Situation sowie weitere Umstände, soweit diese dem Hinweisgeber bekannt sind;
  4. Datum der Einreichung des Hinweises;
  5. Unterschrift, elektronische Signatur oder sonstige Identifizierung des Hinweisgebers.

Mündliche Hinweise werden unter der Telefonnummer 056/ 871 525 gemeldet; ein Formular wird von dem für die Entgegennahme und Registrierung von Hinweisen zuständigen Mitarbeiter ausgefüllt. Dem Hinweisgeber wird die Möglichkeit gegeben, das ausgefüllte Formular zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und auf Wunsch zu unterzeichnen.

Wird die Meldung im Rahmen eines persönlichen Gesprächs abgegeben, dokumentiert der für die Entgegennahme und Registrierung der Meldung zuständige Mitarbeiter das Gespräch durch Ausfüllen eines Formulars, sofern der Meldende seine Zustimmung dazu erteilt hat. Dem Hinweisgeber wird die Möglichkeit gegeben, das ausgefüllte Formular aus dem Gespräch zu überprüfen, zu korrigieren, zu genehmigen und zu unterzeichnen.

Der Meldung können alle Arten von Informationsquellen beigefügt werden, die die darin dargelegten Behauptungen stützen, und/oder Verweise auf Dokumente, einschließlich der Angabe von Kontaktdaten von Personen, die die gemeldeten Informationen bestätigen oder zusätzliche Informationen liefern könnten.

Es wird kein Verfahren eingeleitet bei:
  1. anonymen Meldungen;
  2. Meldungen, die sich auf Verstöße beziehen, die vor mehr als zwei Jahren begangen wurden.
Nicht geprüft werden Meldungen, die:
  1. nicht in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen;
  2. deren Inhalt keinen Anlass gibt, sie als glaubwürdig anzusehen;
  3. offensichtlich falsche oder irreführende Tatsachenbehauptungen enthalten.

Die Meldungen werden unter Einhaltung der sich aus Art. 31 und Art. 32 des Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten (ZZLPSPOIN) ergebenden Vertraulichkeitspflicht bearbeitet. Personenbezogene Daten, die offensichtlich für die Bearbeitung der jeweiligen Meldung nicht relevant sind, werden nicht erhoben; sollten sie versehentlich erhoben werden, werden sie gelöscht (Art. 32 Abs. 2 des ZZLPSPOIN). Zugriff auf die in den Meldungen über Verstöße enthaltenen personenbezogenen Daten haben ausschließlich die Mitarbeiter, die für die Registrierung und Bearbeitung der jeweiligen Meldung zuständig sind.

Werden bei der Einreichung einer schriftlichen Meldung Unregelmäßigkeiten festgestellt, wird dem Meldenden innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Meldung eine Aufforderung zur Behebung der festgestellten Unregelmäßigkeiten zugesandt. Werden die Mängel nicht innerhalb dieser Frist behoben, wird die Meldung zusammen mit den Anlagen an den Meldenden zurückgesandt. Der Meldung können Informationsquellen jeglicher Art beigefügt werden, die die darin enthaltenen Behauptungen untermauern, und/oder Verweise auf Dokumente, einschließlich der Angabe von Kontaktdaten von Personen, die die gemeldeten Informationen bestätigen oder zusätzliche Informationen bereitstellen könnten. Jede meldende Person erhält innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang der Meldung sowie Informationen zur eindeutigen Identifikationsnummer (UIN). Der Schutz gemäß dem Gesetz über den Schutz personenbezogener Daten bei der Meldung von Verstößen (ZZLPSPOIN) wird dem Hinweisgeber ab dem Zeitpunkt der Einreichung des Hinweises gewährt, sofern die Voraussetzungen gemäß Art. 6 des Gesetzes erfüllt sind.
Zentrale Stelle für die externe Einreichung von Meldungen gemäß dem Gesetz zum Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Kommission für den Schutz personenbezogener Daten, Anschrift: Sofia 1592, Prof.-Tsvetan-Lazarov-Boulevard Nr. 2, Website: www.cpdp.bg.