Eröffnung, Schließung und Änderung eines Kontos
ERÖFFNUNG EINES KUNDENKONTOSDie
Eröffnung eines Kundenkontos bei „ViK“ EAD Burgas für die Inanspruchnahme von Wasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungsdienstleistungen erfolgt unter Einhaltung der Anforderungen von Art. 59 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdienstleistungen an Verbraucher durch den
Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetreiber „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ EAD, Burgas, genehmigt durch Beschluss
Nr. OU-09 vom 11.08.2014 der
DKEVR. Die
Eröffnung eines Kundenkontos erfolgt durch einen schriftlichen Antrag auf Prüfung
eines neuen Abonnenten/auf Eröffnung eines Kundenkontos
/Muster 1/), dem
folgende Unterlagen beizufügen sind:
(1) Bei der Eröffnung eines Kundenkontos für eine vorübergehende Versorgung
– eine mit dem Unternehmen abgestimmte Skizze
der Immobilie – eine Kopie des Eigentumsnachweises
– ein Vorvertrag
– eine mit dem Unternehmen abgestimmte Übersicht über die
externen Wasser- und Abwasseranschlüsse-
Baugenehmigung- Nachweis über die entrichtete Gebühr für die Prüfung und die Eröffnung des
Anschlusses- Zeichnung des abgestimmten Wasserzähleranschlusses oder des Wasserzählerschachts / für Wasserleitungen, die an Wasserabzweigungen installiert sind /**
(2)* Bei Eröffnung eines Anschlusses für die dauerhafte
Versorgung*- Grundstücksskizze, abgestimmt mit dem
Unternehmen- Lageplan der externen Wasser- und Abwasseranschlüsse, abgestimmt mit dem
Unternehmen- Kopie des Eigentumsnachweises (notarielle Urkunde, Dokument über das dingliche
Nutzungsrecht an der Immobilie)
– bei Miteigentümern/ehelicher Miteigentümerschaft – Vereinbarung /Muster
7/
oder Einigungsprotokoll /Muster
8/
- Vorvertrag –
Baugenehmigung –
Nachweis über die entrichtete Gebühr für die Untersuchung und die Eröffnung eines Kontos
– Zeichnung einer genehmigten Wasserzähleranlage oder eines Wasserzählerschachts / für Wasserleitungen, die an Wasserabzweigungen installiert sind /**
(3)* Bei Eröffnung eines Anschlusskontos für Mieter (in Ausnahmefällen
) – Erklärung / Muster
2/* – notariell
beglaubigt durch den Eigentümer der Immobilie gemäß Art. 2 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle von
Miteigentum ist die Erklärung von jedem einzelnen der
Eigentümer vorzulegen.
- Kopie des Mietvertrags für die gemieteten Objekte –
Alle aufgeführten Unterlagen zur Eröffnung eines Eigentümerkontos gemäß
Art. 2 Abs. 2 dieser Anleitung.
(4) Bei der Eröffnung individueller Anschlüsse für Immobilien in
Stockwerkeigentuma/ Bei einem Neubau im Sinne von Art. 59 Abs. 6 der
Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Wasser- und Abwasserdienstleistungen für Verbraucher durch den Wasserversorgungs- und
Abwasserentsorgungsbetreiber „Wasserversorgung und Kanalisation“ EAD, Burgas, genehmigt durch Beschluss
Nr. OU-09 vom 11.08.2014 der
DKEVR.
Die Unterlagen zur Einrichtung individueller Kundenkonten für alle einzelnen
Immobilien der Wohnungseigentümergemeinschaft sind im jeweiligen technischen Bezirk
vor Einreichung der Unterlagen für den endgültigen Vertrag einzureichen:
-
Anträge auf Eröffnung individueller Konten (Muster 1), die für jeden Eigentümer separat ausgefüllt
werden – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – und
denen ein Eigentumsnachweis beiliegt. -
Belege über die entrichteten Gebühren gemäß der festgelegten Gebührenordnung
– Der Auftraggeber legt eine Tabelle nach Muster vor, in der folgende Angaben eingetragen sind:
Name der einzelnen Objekte, Angaben zum Eigentümer, den
Eigentumsnachweis, die Art des Messgeräts und das Datum der Installation
. Die Abonnenten-/Verbrauchernummern der Verbraucher werden
im Abrechnungs- und Rechnungsstellungssystem für Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleistungen angelegt, nach Vorlage
einer Kopie der Inbetriebnahmebescheinigung des Gebäudes und
Begleichung aller Verbindlichkeiten aus ausgestellten Rechnungen für den gemeinsamen Wasserzähler bis zur Ausstellung
des Akt 16.
b/Bei bestehenden Gebäuden im Stockwerkeigentum, für die
keine individuellen Konten eröffnet wurden und bei denen im Sinne von Art. 59 Abs. 7 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AG) eine aufgelaufene Schuld über den gemeinsamen
Wasserzähler besteht:
– Die Verbraucher legen Angaben zu den Eigentümern der einzelnen Objekte
im Gebäude, zur Anzahl der Bewohner, die vorhandenen installierten individuellen
Wasserzähler innerhalb der Frist für die messtechnische Überprüfung sowie Angaben zum Verwalter
der Wohnungseigentümergemeinschaft oder einer anderen von den Wohnungseigentümern
bevollmächtigten> Person.
-Verbraucher, in deren Immobilien zum Zeitpunkt
der messtechnischen Überprüfung keine individuellen Wasserzähler installiert sind, sorgen für deren Einbau, Prüfung oder Austausch
und legen dem Wasserversorger die erforderlichen Unterlagen vor.
- Innerhalb eines Monats nach Vorlage aller Angaben aus den beiden
vorangegangenen Punkten eröffnet der Betreiber individuelle Kundenkonten und verteilt
die am gemeinsamen Wasserzähler angefallenen Schulden von Amts wegen gemäß den Anforderungen von Art. 25,
Abs. 1 und Abs. 8 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
: Anträge auf Eröffnung individueller Konten (Muster 1), die für jeden Eigentümer separat ausgefüllt
wurden – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten –, zusammen
mit einem Eigentumsnachweis.
- Kopie der Inbetriebnahmebescheinigung (
Akt 16) – Belege über die entrichteten Gebühren und Kautionen (bei Gebäuden zur saisonalen
Nutzung) von jedem der
EigentümerII. ÄNDERUNG /ÜBERTRAGUNG/ DES KUNDENKONTOS
Die Änderung des Kundenanschlusses bei „ViK“ EAD Burgas erfolgt unter Einhaltung
der Anforderungen von Art. 61 und Art. 62 der Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdienstleistungen an Verbraucher durch den Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetreiber
„Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ EAD, Burgas, genehmigt durch Beschluss Nr
. OU-09 vom 11.08.2014 der
DKEVR.
Eine Änderung des Kundenkontos erfolgt in folgenden Fällen:
– Wechsel des Eigentümers, belegt durch ein Dokument, das
den Erwerb bestätigt –
im Todesfall des Kontoinhabers
- beim Auszug des Inhabers aus der Familienwohnung aufgrund eines amtlichen
Dokuments
. Die Änderung des Kundenkontos erfolgt durch Einreichung eines schriftlichen Antrags auf Änderung des Kundenkontos,
zusammen mit:
(1) Für natürliche Personen –
Kopie eines Eigentumsnachweises (notarielle Urkunde, Dokument über das dingliche
Nutzungsrecht an der Immobilie, Gerichtsbeschluss
) – Erbenbescheinigung (bei verstorbenem Inhaber
) – Vereinbarung /Muster
7/
oder Vergleichsprotokoll /Muster
8/
- Auszug aus dem Handelsregister, der das Nichtvorliegen von Verbindlichkeiten gegenüber
der Gesellschaft belegt –
Nachweis über die entrichtete Gebühr für die Dienstleistung bei Nichteinhaltung von Art. 61 Abs. 1
der Allgemeinen
Geschäftsbedingungen(2) Für juristische Personen –
Kopie eines Eigentumsnachweises (notarielle Urkunde, Nachweis eines dinglichen
Nutzungsrechts an der Immobilie, Gerichtsbeschluss
) – Auszug aus dem Kundenregister, der die Abwesenheit von Verbindlichkeiten gegenüber
dem Unternehmen belegt
- Nachweis über die entrichtete Dienstleistungsgebühr bei Nichteinhaltung von § 61 Abs. 1
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
– Unterlagen zur Änderung des Mietervertrags werden nicht akzeptiert bei
bestehenden Verbindlichkeiten für Wasser- und Abwasserdienstleistungen, die vom Vormieter übernommen wurden.
Die Änderung des Mietervertrags erfolgt durch Einreichung eines schriftlichen
Antrags auf Änderung des Mietervertrags, dem
Folgendes beizufügen ist:
– einer Kopie des Mietvertrags für die gemieteten Objekte
– aller unter Punkt 1 oder 2
aufgeführten DokumenteIII. KONTOAUFHEBUNGDie
Kontoaufhebung für Kunden der „ViK“ EAD Burgas erfolgt unter Einhaltung
der Anforderungen gemäß Art. 63 und Art. 64 der [Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für die Erbringung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdienstleistungen an Verbraucher durch den Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetreiber
„Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ EAD, Burgas, genehmigt durch Beschluss Nr
. OU-09 vom 11.08.2014 der
DKEVR] (http://vik-burgas.com/uploads/documents/page/66/D.pdf). Die
Schließung eines Kundenkontos erfolgt in folgenden Fällen:
- Durch den bisherigen Kunden bei einem Eigentümerwechsel -
Bei einem Mieterwechsel -
Bei Verzicht auf Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsleistungen Die
Schließung eines Kundenkontos erfolgt durch Einreichung eines schriftlichen [Antrags auf Schließung
eines Kundenkontos
/Muster 4/] (http://vik-burgas.com/uploads/documents/page/67/Заявление_за_закриване_на_партида_Образец_4.pdf)
durch den Abonnenten (natürliche oder juristische Person), wobei der genaue Name
des Antragstellers und die Adresse der an die Wasserversorgung angeschlossenen Immobilie anzugeben sind, zusammen mit folgenden Unterlagen:
- einer Kopie des Eigentumsnachweises
, - einer Kopie des Kaufvertrags,
- einer Kopie des Mietvertrags und eines Dokuments zur Beendigung des Mietverhältnisses
, - einer Kopie der Erbbescheinigung
- Auszug aus dem Kundenkonto, der das Fehlen von Verbindlichkeiten gegenüber
dem
Unternehmen nachweist. Die Anträge sind von den Eigentümern oder Nutzern der Immobilie sowie von
bevollmächtigten Personen einzureichen, die eine Kopie der Vollmacht beifügen.
Die Dienstleistungen werden gemäß der vom Geschäftsführer der
„ViK“ EAD, Burgas, genehmigten Preisliste bezahlt.
Anträge (zusammen mit den aufgeführten Unterlagen) zur Einleitung der beschriebenen Verfahren sind in den Büros der Betriebsbezirke, in
den Kassensälen von „ViK“ EAD in Burgas, den Standorten in „Meden Rudnik“ und
„Slavejkov“ oder im Kundenzentrum in der Zentrale von „ViK“ EAD
unter der Adresse: Burgas, Gen. Vl. Vazov-Straße Nr. 3.
Der Wasserversorger ist berechtigt, ein
Verbraucherkonto von Amts wegen zu eröffnen, zu ändern oder zu schließen, nachdem Daten aus dem Hausregister, vom Verwalter
der Wohnungseigentümergemeinschaft oder aus einem anderen Dokument vorgelegt wurden, das einen Anspruch
gemäß Art. 2 der [Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsdienstleistungen
an Verbraucher durch den Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsbetreiber „Wasserversorgung und Abwasserentsorgung“ EAD,
Burgas, genehmigt durch Beschluss Nr. OU-09 vom 11.08.2014 der
DKEVR] (http://vik-burgas.com/uploads/documents/page/66/D.pdf). –
Unterlagen zur Änderung der Kundennummer eines Mieters werden nicht angenommen, wenn Verbindlichkeiten für Wasser- und Abwasserdienstleistungen bestehen.